Hallo ersteinmal, ich habe mich schon bei einigen Ausbildern von anderen Firmen und bei der Handwerkskammer informiert nur ich habe kein Gesetz gefunden das wirklich dazu passt. Es geht darum ich habe nun fast 300 überstunden und mein Chef weigert sich die mir sowie den anderen Azubis auszuzahlen noch diese Abfeiern zu lassen. Laut Handwerkskammer reicht es aus mir die Überstunden vom Meister(der die Berichtshefte kontrolliert und abzeichnet) unterschreben zu lassen. Ist das nun möglich das ich wenn ich sie unterschrieben habe diese vorzeitig abzufeiern und frühzeitig den Betrieb zu "verlassen". Wie ist dies nun mit Berichtsheften die wir vom Betrieb bekommen sowie andere Dokumente die an den Betrieb geschickt werden wenn ich diese nicht mehr erhalte vom Betrieb? Könnte ich dagegen auch etwas machen?
Lieber Tom,
überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt, der die Zuschläge für Überstunden für dich regelt. Hier ist ein Kontakt für dich: IG Metall Regensburg, Richard-Wagner-Str. 2, 93055 Regensburg, Telefon: 0941/60396-0, Fax: 0941/60396-19, E-Mail: regensburg@igmetall.de, Homepage: www.regensburg.igmetall.de. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Wenn du dich jetzt fragst, ob du deine Überstunden lieber ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen haben möchtest, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.
Bitte schreib dir deine Überstunden immer genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem (oder kopiere z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise). Du wenn du einen guten Nachweis hast kannst die Überstunden auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir kostenlos dabei, denn als Mitglied der IG Metall hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand.
Auf keinen Fall, darfst du deine angesammelten Überstunden einfach so (also ohne Genemigung) abfeiern - das wäre ein Kündigungsgrund. Hol dir lieber Rückendeckung von einem Rechtsbeistand und versuche dein Recht mit legitimen Mitteln durchzusetzen.
Bei deiner letzten Frage verstehe ich leider nicht, worauf du hinaus möchtest. Was für Dokumente meinst du? Und was ist mit deinen Berichtsheften?
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Hallo Doctor Azubi,
ich bin nun im 2ten Ausbildungsjahr angelangt. Ich hatte stets die Hoffnung, dass sich bestimmte Dinge ändern würden, wenn man seinen Chef darauf anspricht. Doch wie sich herrausstellte hat sich nichts getan.
Leider weiß ich auch nicht so recht, wie ich mit den Dingen umgehen soll. Um ehrlich zu sein, habe ich Angst, dass wenn ich versuche weiter mein Recht einzufordern, und vielleicht auch zur IHK gehe, ernsthafte Probleme kriege und sozusagen aus dem Betrieb "geekelt" werde mit der Zeit.
Gibt es nicht effiziente Möglichkeiten, wie man anonym bestimmte Behörden oder ähnliches auf den Betrieb aufmerksam machen kann, sodass es nicht auf mich zurück fällt???
Denn die momentane Situation bringt mich grundweg nur noch zum Verzweifeln und ich überlege ernsthaft, ob ich das noch 2 weitere Jahre mit mir machen lassen soll/will?!
Vielen Dank schon mal im Vorraus, du wirst schon nen tipp haben
Sarah
Liebe Sarah,
ich verstehe deine Angst vor Ärger in deinem Betrieb, aber leider ist mir keine Anlaufstelle bekannt, bei der du wirklich anonym bleiben kannst, wenn du dich ernsthaft und effizient gegen die Ausbildungszustände in deinem Betrieb wehren möchtest, denn dazu, muss man Stellung beziehen.
Wenn dich die Ausbildungssituation aber so sehr belastet und du glaubst, dass sich deine Situation in deinem jetzigen Betrieb nicht verbessern wird, überlege dir, ob nicht vielleicht ein Ausbildungsplatzwechsel die richtige Lösung für dich wäre. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist wirklich kein Beinbruch, aber du solltest jetzt nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:
1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast! Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.
2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.
3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz • Ausbildungsfremde Tätigkeiten • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt) • Ausbleibende Ausbildungsvergütung • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Region Köln, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, Tel.: 0221 / 951 42 40, Fax: 0221 / 95 14 24 20, Mail: region.koeln@ngg.net, Homepage: www.ngg-koeln.de. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...
Lass den Kopf nicht hängen! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!