Unbrauchbare Lehre

Hallo Dr. Azubi,

ich bin zurzeit in der ausbildung zur bäckerin in einem groß betrieb im emsland. Schon zu anfang meiner ausbildung hier musste ich oft ueberstunden machen , was noch tollerant war solange ich sagen kann das ich was davon gelernt habe.
doch die situation ist mir mitlerweile unertraeglich geworden ich zaehle mal auf:

+ auf der stempelkarte 270 stunden , auf lohnabrechnung 173 . auch nachdem ich drauf angesprochen hab keine aenderung

+sexuelle belaestigung durch einen kollegen und statt zu helfen machen die chefs u. gesellen sich drueber lustig

+ berufsfremde aufgaben

+ immer wieder pruegeleien in der backstube die so ziemlich jeden erwischen koennen

+ lern inhalte werden mir verweigert mit dem kommentar mach erst deine aufgaben zu ende und dann , was sich aber bei der menge schlichtweg nicht machen laesst

+extreme beleidigungen

+ mein berichtsheft wurde `genormt`d.h bei der abgabe habe ich meine stunden *richtig* aufgeschrieben , beim abholen hab ich auf einmal nur noch 36 stunden die woche gearbeitet

+ teilweise nur noch 4 stunden zwischen zwei schichten ohne ausgleich

+ ueberstunden etc natuerlich unbezahlt

Nachdem ich mich mit meinen chefs angelegt hatte weil es mir gereicht hat hab ich angefangen mich nach einer neuen ausbildungsstelle umzusehen hab auch eine gefunden zu der ich haette wechseln haette koennen , DOCH chef will nicht unterschreiben weil sonst niemand meine aufgaben macht.

An die innung hab ich mich schon gewandt , mit dem ergebniss das die bei mir im betrieb angerufen haben und ich am naechsten tag dastand und 13 stunden lang erdbeeren schneiden durfte.

Ich bin ehrlich gesagt am ende meiner kraefte und vor allen dingen motivation . Ich hoffe du weisst Rat !!!!

Mfg jen




Re: Unbrauchbare Lehre

Liebe Jenny,

vielen Dank für deine Anfrage. Ich muss ehrlich sagen, ich weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll bei den Sachen, die du aufzählst. Wegen der Masse an Problemen, empfehle ich dir dringend, dass du dich an deine Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) in deiner Nähe wendest. Die Kollegen dort können sich dann deines Falles annehmen, und noch einmal die einzelnen Punkte Schritt für Schritt mit dir durchgehen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

NGG Osnabrück
Osnabrück
Blumenhaller Weg 148
49078 Osnabrück

Tel.: 0541 / 4041490
region.osnabrueck@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Trotzdem möchte ich hier schon einige Hinweise geben:

Auch wenn dein Ausbildungsbetrieb mit deinem Wechsel nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
• eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

• mehrmalige ausbleibende Ausbildungsvergütung
• wenn deinem Betrieb die Ausbildereignung fehlt, entzogen wird oder er gar keine besitzt

• angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)


Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.

Wenn du aufgrund von Pflichtverletzungen kündigst, die der Betrieb langfristig nicht beheben kann (z.B.: Entziehen der Ausbildereignung) oder es dir absolut unzumutbar ist weiter in dem Betrieb deine Ausbildung fortzusetzen (z.B. sexuelle Belästigung) dann kannst du sofort unter Angaben der Gründe fristlos kündigen. Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z.B. ausbildungsfremde Tätigkeiten), dann musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein, die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

Du siehst: Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Wenn deine Gründe für die fristlose Kündigung nicht ausreichen, hat dein Betrieb auch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Monaten nach Beendigung gegen dich geltend zu machen.

Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft NGG (siehe oben) holen. Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche und Überstunden die ausbezahlt werden müssen.

Da du regelmäßig Überstunden gemacht hast, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!