Ungerechte Behandlung

Guten Tag
ich habe momentan schwere probleme in meiner Ausbildung.Wie so viele andere auch.
Ich arbeite in einem Hotel/Restaurant welcher ein Familienbetrieb ist.
Das Hotel wird von der Seniorchefin geleitet und das Restaurant von den Juniorchefs. Beide Betriebe arbeiten weitestgehend getrennt von einander! Nun ist es momentan so, das es um das Restaurant finanziell sehr schlecht steht.
Daher wird mir/uns immer unterstellt , wir /ich wäre/n daran Schuld, dass das Restaurant den Bach runtergeht. Dabei mache ich auch nur die Arbeit, die mir von meinen Chefs aufgetragen wird.
Es gibt halt immer wieder so Einzelheiten, wie zum Beispiel, dass mir öfters aufgetragen wird, die Privatwohnung der Chefin zu putzen wozu ich mich nicht verpflichtet fühle. Zumal dies manchmal auch ausserhalb meiner Arbeitszeiten stattfinden sollte! Einmal hatte ich mich geweigert und wurde daraufhin in ihrem Bad eingeschlossen, woraufhin ich dann sogar aus dem fenster klettern musste!(EG)
Abgesehen davon wird sie sehr häufig sehr laut (was ja während einer Ausbildung nicht wirklich unnormal ist) , doch hat sie auch schon öfters mal die Hand mir und anderen Azubis gegenüber erhoben.
Des öfteren bekommt man dann auch mal gesagt, man würde nicht gebraucht und sowieso nur geduldet!
Was auch,meiner Meinung nach untragbar ist, ist dass wir in diesem Betrieb so ziemlich nichts lernen. Während meiner Ausbildung durfte ich noch nicht einmal hinter die Rezeption geschweige denn in die Küche.

Mein momentanes Problem ist aber vor allem, dass ich mittlerweile psychisch total labil bin und auch keinen Spaß mehr an meiner Arbeit habe!

Heute Morgen kam es dann zum Eklat,
ich kam ins Hotel um zu Arbeiten und wurde vorerst mal wieder weggeschickt!Anschließend hies es dann wieder mal, dass ich sowieso nur durchgebracht werde und ich mir nicht einbilden solle, gebraucht zu werden! Also wollte ich wieder fahren. Dies brachte sie dann so in Rage, dass ich dann die gesamten Kellerräume aus- und aufräumen sollte.

Ferner bekam ich dann mit wie sie mit einem Kollegen schlecht über mich sprach. Als sie mir dann nochmal vorhielt dass ich nicht gebraucht werde, bin ich einfach gegangen!
Ich möchte meine Ausbildung in diesem Betrieb nicht mehr weiterführen, denn dazu fühle ich mich einfach nicht mehr in der Lage!
Was kann ich nun tun? Ich stehe schließlich 5 Monate vor meinen Prüfungen!
Ich hoffe um schnelle Hilfe und Beratung,
MfG, Lisa Weber




Re: Ungerechte Behandlung

Liebe Lisa,
vielen Dank für deine Anfrage und bitte entschuldige die späte Antwort. Die Zustände, die du aus deinem Ausbildungsbetrieb erzählst, sind erschreckend! Nicht nur, dass du als Auszubildende rein gar nichts für die Fehler des Managements des Betriebs können kannst, aber dass schlecht behandelt und sogar geschlagen und eingesperrt wirst, geht eindeutig zu weit. Gleiches gilt für die vielen Aufgaben, die du übernehmen musst, obwohl sie nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
Ich empfehle dir dringend, dass du dich an die Kollegen der Gewerkschaft NGG vor Ort wendest und durch sie prüfen lässt, ob hier teilweise nicht schon Straftaten (Schlagen und Einsperren) vorliegen. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Ausbildungsfremde Tätigkeiten (also Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen) sind z.B. regelmäßiges Putzen oder Botengänge. All diese Tätigkeiten sind verboten! Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu fünftausend Euro geahndet werden! Hier ist ein Gewerkschaftskontakt in deiner Nähe:
NGG Südwestfalen (Hagen)
Körnerstr. 43
58095 Hagen

Tel.: 02331 / 140 28
Mail: region.suedwestfalen@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der Kammer/Innung wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.
Aber auch wenn es alles schlecht läuft in deinem Betrieb, musst du trotzdem versuchen, dich an deine Pflichten zu halten. Wenn du das nicht tust und z.B. einfach gehst, machst du dich selbst angreifbar.
Was kannst du nun tun?
Ein Ausbildungsplatzwechsel so kurz vor Ende der Ausbildung ist sicher nicht einfach. Andererseits könnten Betriebe von deiner bisherigen Erfahrung profitieren. Du solltest diese Möglichkeit daher nicht schon im Vorhinein ausschließen. Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am besten so vor:
1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist. Aufhebungsvertrag bedeutet, dass es sich um eine vorzeitige Lösung des Ausbildungsverhältnisses im Einverständnis mit deinem Ausbilder handelt. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Frist, im Klartext heißt das du und dein Ausbilder könnt das Beendigungsdatum auf einen beliebigen Zeitpunkt setzen. Unterschreibe den Aufhebungsvertrag nur, wenn du schon sicher eine neue Ausbildungsstelle in der Tasche hast. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:



• schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
• eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

• mehrmalige ausbleibende Ausbildungsvergütung
• wenn deinem Betrieb die Ausbildereignung fehlt, entzogen wird oder er gar keine besitzt

• angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)


Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Wenn du aufgrund von Pflichtverletzungen kündigst, die der Betrieb langfristig nicht beheben kann (z.B.: Entziehen der Ausbildereignung) oder es dir absolut unzumutbar ist weiter in dem Betrieb deine Ausbildung fortzusetzen (z.B. sexuelle Belästigung) dann kannst du sofort unter Angaben der Gründe fristlos kündigen. Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z.B. ausbildungsfremde Tätigkeiten), dann musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein, die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

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Re: Ungerechte Behandlung

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben – reichen die Gründe nicht für eine fristlose Kündigung aus, droht dir Schadensersatz! Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft NGG holen!

Als Vorbereitung einer fristlosen Kündigung ist es wichtig für dich Nachweise zu sammeln. Wenn du z.B. wegen ausbildungsfremden Tätigkeiten kündigen möchtest, dann ist dein Berichtsheft mit der Aufzeichnung der ausbildungsfremden Tätigkeiten ein guter Nachweis. Wenn du aufgrund schwerer Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz kündigen möchtest, dann ist ein Dienstplan/Arbeitszeitnachweis für dich wichtig.

Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.

Solltest du keinen neuen anderen Ausbildungsbetrieb finden, kanst du dich bei der zuständigen Stelle (siehe Ausbildungsvertrag) erkundigen, wie lange du noch im Betrieb bleiben musst, damit du als externer Prüfling zur Abschlussprüfung zugelassen werden kannst. Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.
Der Nachteil, die Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen ist, dass du die Prüfungsgebühren selbst tragen musst und dich selbstständig frühzeitig zur Abschlussprüfung anmelden musst.
 Außerdem ist es natürlich nicht ideal als externer Prüfling in die Prüfung zu, wenn du noch wichtige Dinge für das Bestehen der Abschlussprüfung lernen müsstest. Und: Wenn du kündigst giltst du unter Umständen als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

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