Unmenschliche Arbeitszeiten

Ich habe viele Überstunden keien Ausruh phasen und es kommt vor das ich nur ein und einhgalben tag Frei habe dies aber weder Bezahlt noch abbummeln darf. Was kann ich tun??
Ich muss Essensgeld Zahlen obwohl wir nur die Reste bekommen oder total altes essen. Muss ich unbedingt essensgeld Zahlen??
Was sind meine Rechte???




Re: Unmenschliche Arbeitszeiten

Liebe Kathi,

deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).
Zudem müssen zwischen deinem Arbeitsende und deinem nächsten Arbeitsbeginn auf jeden Fall elf Stunden Freizeit liegen
(§ 5 ArbZG).

Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln.

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe:
NGG Region Magdeburg, Otto-von-Guericke-Str. 6, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391 / 561 60 27 / 8, Fax: 0391 / 561 60 29, Mail: region.magdeburg@ngg.net, Homepage: www.ngg.net/magdeburg.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft die NGG dir auch, deine Ansprüche geltend zu machen.

Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Wenn in Deinem Vertrag kein Essensgeld gefordert wird, so ist dies eine freiwillige Sache. Das heißt, wenn Du kein Essen vom Betrieb nimmst, so must Du selsbtverständlich auch nichts zahlen.

Wenn du rechtliche Unterstützung brauchst, kannst du dich wie gesagt jederzeit an deine Gewerkschaft vor Ort wenden.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!