Hallo,
hab mal eine frage zu meinem Urlaub.
Habe mir jetzt vom 19.-23.April Urlaub genommen, dazu 17. und 18. April als Freies Wochenende.
jetzt sagte mein chef mir ich soll mir aussuchen ob 17. und 18. oder 24. und 25. als freies wochenende.
ich habe ihm gesagt. der 24.25 gehören zu meinem urlaub, und den 17-18. will ich als freies wochenende, er sagt NEIN! ich darf nur eins haben!
wer ist jetzt im recht???
genau andere frage
ich arbeite oft mehr als 8 stunden, die überstunden haben aber keine bedeutung für meinen chef.
nur wenn ich bsp 1tag mehr arbeite habe ich einen +tag!
wenn ich einen zuwenig einen minus tag.
hatte letzte woche 59 stunden gearbeitet, aber keinen weiteren tag frei bekommen.
viele kleene probleme aber möchste gerne wissen.
vielen dank!
Lieber Jürgen,
tut mir leid, dass ich erst jetzt dir antworte - es gab ein paar technische Schwierigkeiten im Forum.
Deine Frage bezüglich deines Urlaubs kann ich dir leider nicht pauschal beantworten - da müsstest du mal in deinen Ausbildungsvertrag sehen, ob dein Urlaub dort in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben ist.
Wenn dein Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist dein Urlaub also in Werktagen angegeben muss du - auch wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen. Für beide Sonntage müsstest du keinen Urlaub nehmen.
Wird dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaubstage nehmen, wie du regelmäßig arbeitest. Für viele Azubis gilt die Fünf-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen. Wenn du aber eine Sechs-Tage-Woche hast, müsstest du auch in diesem fall sechs Tage Urlaub für eine Woche nehmen, wenn du den Samstag auch noch frei haben möchtest.
Übrigens müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Nun zu deinen Überstunden: Diese musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen, denn du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln.
Wenn du Überstunden freiwillig machst, musst du darauf achten, dass du die geltenden Arbeitszeitgesetze nicht verletzt: Volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG für dich:
NGG Berlin, Gotzkowskystr. 8, 10555 Berlin, Tel.: 030 / 399 91 50, Fax: 030 / 39 99 15 32, Mail: region.berlin-brandenburg@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!