Urlaub

Hallo, ich bin im zweiten Lehrjahr und möchte gerne erstmalig richtig Urlaub bantragen. Ich weiß zwar dass der Urlaub während der Schulfreien zu gewähren ist, aber ich weiß nicht, wie viele Tage der Arbeitgeber zusammenhängend geben muss. Wie mache eich das richtig?
Danke für eure Antwort!
Lg
Isabella




Re: Urlaub

Liebe Isabella,

tut mir leid, dass ich erst jetzt dir antworte - es gab ein paar technische Schwierigkeiten im Forum.

Dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) oder soziale Gründe (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) dagegen sprechen. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Du solltest deinen Urlaubsantrag kopieren und dir die Abgabe des Urlaubsantrags schriftlich bestätigen lassen! Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Lass dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen gebuchten Flug in die Sonne auch antreten kannst! Reagiert der Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund! Wenn du dabei erwischt wirst, kann es zu einer fristlosen Kündigung durch den Ausbilder kommen (§22 Berufsbildungsgesetz). Wende dich in diesem Fall also lieber an deine Gewerkschaft und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe:
NGG Region Oberpfalz, Richard-Wagner-Str. 5,
93055 Regensburg, Tel.: 0941 / 79 37 91, Fax: 0941 / 79 49 28, Mail: region.oberpfalz@ngg.net, Homepage: oberpfalz.ngg-bayern.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!