Was ist der Unterschied zwischen Werktage und Arbeitstage im Bezug auf den Urlaub?
Werden die freien Tage, z.B. nach 8 Tage Arbeit auch zu den Urlaubstage gerechnet?
Wenn ein Azubi (über 18) eine 38,5 Std/Wo hat, wieviele Tage darf er maximal laut Gesetz ohne Pause arbeiten?
Mit freudlichen Grüßen
Sarina Nashir
Liebe Sarina,
wenn der Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist der Urlaub also in Werktagen angegeben muss man - auch wenn man nur fünf Tage die Woche arbeitet - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen.
Wird der Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche muss man soviel Urlaubstage nehmen, wie man regelmäßig arbeitet.
Für viele Azubis gilt die Fünf-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen. Wenn du aber im Hotel-/Gaststättenbereich arbeitest, hast du häufig eine Sechs-Tage-Woche und musst sechs Tage Urlaub für eine Woche nehmen.
Wenn ein Azubi einen Ersatzruhetag hat, weil er acht Tage am Stück gearbeitet hat, wird dieser Tag natürlich nicht vom Urlaub abgezogen.
Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht Azubis für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht Azubis ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Bei der Gewerkschaft NGG kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 830077123, Fax: 069 / 830077129, Mail: lbz.jugend-hrs@ngg.net,
Homepage: www.ngg-suedwest.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!