hallo dr. azubi
ich habe schon mal zu diesem thema geschrieben jedoch leider keine antwort bekommen deswegen versuch ichs einfach noch einmal zwar hatte ich im juli eine woche urlaub und wenn man urlaub hat gehört jaa auch ein wochenende dazu mein ag hat mir kein gegen zumindest nicht direkt also ich hatte ab montag urlaub hatte des sonntag davor frei und und den samstag danach also ich hatte frei so, mo, di, mi, do, fr, sa frei und sonntag musste ich wieder arbeiten also war es kein wochenende am stück und mein ag meint es würde als we zählen stimmt das hat er recht oder muss es ein wochenende am stück sein? hab ich anspruch darauf ?
lg mimi
Liebe Mimi,
ob du auch das komplette Wochenende frei hast hängt davon ab, wie viele Tage Urlaub du nimmst.
Zunächst einmal wirfst du am besten einen Blick in deinen Ausbildungsvertrag. Bei Volljährigen ist der Urlaub in der Regel auf der ersten Seite des Ausbildungsvertrages eingetragen. Und schon wird es kompliziert. Dein Urlaub kann nämlich entweder in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben werden und diese beiden Wörter haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Wenn dein Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist dein Urlaub also in Werktagen angegeben muss du - auch wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen. 24 Werktage Urlaub bedeuten demnach genau vier Wochen Urlaub im Jahr (24:6) und das ist der gesetzliche Mindestanspruch.
Wird dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaubstage nehmen, wie du regelmäßig arbeitest. Für viele Azubis gilt die Fünf-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen. Azubis, die in der Gastronomie arbeiten, haben häufig eine Sechs-Tage-Woche und müssen sechs Tage Urlaub für eine Woche nehmen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!