Ich habe Urlaub von 03.08.09-07.08.09 (Mo-Fr) genehmig bekommen. Nun sagt mein Chef das er von mir verlangen kann das ich das Wochenende in meiner Urlaubswoche arbeite. Ist das rechtens? Ich dachte immer man hat dann automatisch von Montag bis Sonntag Urlaub, statt nur bis Freitag.
Liebe Sarah,
das kommt darauf an, wie dein Urlaubsanspruch in deinem Ausbildungsvertrag eingetragen ist (schau dort gleich mal nach - es steht meist auf der ersten Seite). Dein Urlaub kann nämlich entweder in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben werden und diese beiden Wörter haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Wenn dein Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist dein Urlaub also in Werktagen angegeben muss du - auch wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen (Der Sonntag ist dann auch frei!).
Wird dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaubstage nehmen, wie du regelmäßig arbeitest. Für viele Azubis gilt die Fünf-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen. Weil du aber vermutlich volljährig bist und im Hotelfach arbeitest, ist es gut möglich, dass du eine Sechs-Tage-Woche hast und sechs Tage Urlaub für eine Woche nehmen musst.
Wenn dem so ist, sprich mit deinem Chef und sag ihm, dass dies ein Missverständnis deinerseits war. Frag ihn einfach, ob du nicht 6 Tage Urlaub bekommen könntest und somit die ganze Woche frei hättest.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!