Hallo,
jedes Jahr der gleiche Ärger um den Urlaub.
Dabei lautet die Frage immer wieder muss ich für eine Woche 5 Tage rechnen oder 6 Tage.
Darf mein Chef einfach 6 Tage abziehen?
Liebe Sabrina,
vielen Dank für deine Anfrage. Dazu wirfst du mal einen Blick in deinen Ausbildungsvertrag. Bei Volljährigen ist der Urlaub in der Regel auf der ersten Seite des Ausbildungsvertrages eingetragen. Und schon wird es kompliziert. Dein Urlaub kann nämlich entweder in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben werden und diese beiden Wörter haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Wenn dein Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist dein Urlaub also in Werktagen angegeben muss du - auch wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen. 24 Werktage Urlaub bedeuten demnach genau vier Wochen Urlaub im Jahr (24:6) und das ist der gesetzliche Mindestanspruch. Wird dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaubstage nehmen, wie du regelmäßig arbeitest. Für viele Azubis gilt die Fünf-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen. Wenn du aber zum Beispiel im Einzelhandel arbeitest, hast du häufig eine Sechs-Tage-Woche und musst sechs Tage Urlaub für eine Woche nehmen.
Du hast per Gesetz Anspruch auf 24 Werktage, also genau vier Wochen Urlaub im Jahr (§3 Bundesurlaubsgesetz). Aber vielen Azubis steht mehr Urlaub zu, weil die Gewerkschaften in Tarifverträgen für bestimmte Branchen mit den Arbeitgebern einen höheren Urlaubsanspruch aushandeln. Wenn du also Anspruch auf mehr Urlaub als 24 Werktage hast, ist das also ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass für dich ein Tarifvertrag gilt, in dem dieser Anspruch festgelegt ist.
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
NGG - Region Mittelbaden-Nordschwarzwald
Karlsruhe
Ettlinger Str. 3 A
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 93 22 010
Fax: 0721 / 93 22 015
region.mittelbaden-nordschwarzwald@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!