Guten Tag! Ich mache ein duales Studium an der EUFH in Brühl, d.h. Studium dort und Ausbildung in meinem Ausbildungsunternehmen! Nun stehen in meinem Arbeitsvertrag 20 Arbeitstage Urlaubsanspruch! Eine Studentin die mit mir studiert hat jedoch 28 Tage! Wie kann dieser Unterschied sein? Hab ich Anspruch auf mehr?
Wir haben jetzt Inventur und ich muss auch Samstags kommen!Außerdem bleibe ich meistens jeden Tag eine Stunde länger im Betrieb als die vorgeschriebenen 8 Stunden! Kann man da irgendwie einen Ausgleich rausholen?
Und meine dritte Frage: Mein Studium ist sehr kostenpflichtig (630€/Monat) Das Ausbildungsgehalt geht voll dafür drauf und es muss noch ein Teilbetrag selber zugezahlt werden! Gibt es irgendwo von einer Institution Zuschüsse?
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Elkenhans
Hallo Thomas,
Dein Urlaub kann entweder in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben werden und diese beiden Wörter haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Wenn dein Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist dein Urlaub also in Werktagen angegeben muss du - auch wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen. 24 Werktage Urlaub bedeuten demnach genau vier Wochen Urlaub im Jahr (24:6) und das ist der gesetzliche Mindestanspruch. Wird dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaubstage nehmen, wie du regelmäßig arbeitest. Für viele Azubis gilt die 5-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen. Wenn du aber zum Beispiel im Einzelhandel arbeitest, hast du häufig eine 6-Tage-Woche und musst sechs Tage Urlaub für eine Woche nehmen.
Du hast per Gesetz Anspruch auf 24 Werktage, also genau vier Wochen Urlaub im Jahr (§3 Bundesurlaubsgesetz). Aber vielen Azubis steht mehr Urlaub zu, weil die Gewerkschaften in Tarifverträgen für bestimmte Branchen mit den Arbeitgebern einen höheren Urlaubsanspruch aushandeln.
Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag.
Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.
Es gilt aber Deine vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, z.B. 40 Stunden. Alles was Du darüber hinaus arbeitest sind Überstunden. Und, als azubi musst du überstunden nur freiwillig machen, denn die im ausbildungsvertrag festgelegte arbeitszeit reicht aus, um die ausbildungsinhalte zu vermitteln. falls du aber überstunden machst müssen sie dir - mit zuschlag - ausbezahlt oder – mit zeitzuschlag - in freizeit ausgeglichen werden!
bitte schreib dir deine überstunden immer genau auf (oder kopiere z.b. auch schichtpläne oder arbeitszeitnachweise), denn nur wenn du einen guten nachweis hast, kannst du die überstunden auch rückwirkend geltend machen.
Du solltest prüfen lassen, ob Du Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe (Bab) hast oder auf Bafög. Bab erhälst Du aber nur, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst. Den Antrag stellst Du bei Deiner Arbeitsagentur.
Hier noch der Kontakt zur Gewerkschaft verdi: Verdi Region Aachen, Dennewartstr. 17, 52068 Aachen, Tel.: 0241 / 946 74 - 0
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!