Hallo,
seit gestern bin ich einem neuen Ausbildungsbetrieb und habe im alten Betrieb meinen Resturlaub bekommen wofür mir auch Urlaubsgeld zugesagt wurde. Nun habe ich meinen regulären Lohn für das 1. Ausbildungsjahr für Juli bekommen, aber weder auf meinem Konto noch auf der Lohnabrechnung war mein Urlaubsgeld zu finden.
Meine Fragen nun: Wieviel Urlaubsgeld bekommt man pro Urlaubstag? Wann muss es ausgezahlt werden und wie mache ich meinem Ex-Chef klar, dass ich umgehend mein Urlaubsgeld haben möchte, da ich ja nun in einem anderen Betrieb bin?
Vielen Dank im Voraus,
Karin
Liebe Karin,
da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld begründet, müsstest du zunächst einmal folgendes prüfen, um zu erfahren, ob du überhaupt einen Anspruch auf Urlaubsgeld hast:
• Lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zum Urlaubsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten.
• Frage bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zum Urlaubsgeld enthalten ist und - wenn ja - wie hoch dieses ausfällt. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist! Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Darmstadt & Mainz, Rheinstr. 50, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151 / 36 69 80, Fax: 06151 / 366 98 17, Mail: region.darmstadt-mainz@ngg.net, Homepage: www.ngg-darmstadt-mainz.de .
Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Wenn du einen Anspruch auf Urlaubsgeld hast und Gewerkschaftsmitglied bist, hilft dir die NGG auch kostenlos dabei, das Geld geltend zu machen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!