Hallo!
Ich befinde mich derzeit im 2. Lehrjahr zur Köchin.
Da ich chronisch krank bin, kann ich den harten Anforderungen (12std ohne Pause arbeiten, 6 Tage woche und auch keinen durchgehenden Urlaub) körperlich und psychisch nicht mehr gerecht werden. Ich bin nun seit 4 Wochen Krankgeschrieben. Für mich steht fest das ich aus dem Betrieb ausscheiden werde. Wann und wie ist aber noch offen.
Jetzt hab ich folgende Frage.
Ich habe noch 7 Tage Resturlaub von 2009. Weit vor meiner Krankschreibung habe ich mehrmals versucht meinen Resturlaub zu nehmen. Dies wurde mir, aber immer, wegen Personal mangel verwehrt.Und mir wurde gesagt, ich könne diesen problemlos nächstes Jahr nehmen. Gibt es eine chance das ich meinen Urlaub noch über den märz hinaus geltend machen kann? Vielleicht einen Antrag? Es ist ja auch nicht meine schuld das ich den Urlaub nicht nehmen konnte. Oder sollte ich nur auf mein Urlaubsgeld bestehen. Danke für die antwort!
lg Franziska
Liebe Franziska,
wenn du alten Urlaub mit in das neue Jahr nimmst, musst du ihn eigentlich in den ersten drei Monaten des neuen Jahres abbauen. Wenn dies bis Ende März nicht möglich ist, musst du unbedingt einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Resturlaubs stellen, sonst verfällt dein Urlaubsanspruch.
Wenn du rechtliche Hilfe brauchst, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
NGG Berlin, Gotzkowskystr. 8, 10555 Berlin, Tel.: 030 / 399 91 50, Fax: 030 / 39 99 15 32, Mail: region.berlin-brandenburg@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Gute Besserung und liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!