Verkürzen der Ausbildung

hallo dr. azubi,
ich habe vor 2 Wochen meine Zwischenprüfung geschrieben.sie ist gut ausgefallen (2 oder 3).in der schule bin ich mittelmäßig (2 und 3).mein betrieb wollte erst nicht das ich verkürze, ich sollte bis nach der zwischenprüfung warten. und jetzt habe ich Sie einiger maßen überzeugt und möchte verkürzen. ich habe vor meiner ausbildung die kaufmännische fachhochschulreife erworben, mit einem guten durchschnitt.
meine frage, darf ich jetzt aufjedenfall verkürzen, wie sieht es aus? und bis wann habe ich zeit mich anzumelden für die verkürzung?
danke schonmal für Ihre antwort!




Re: Verkürzen der Ausbildung

Liebe Sema,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zur guten Zwischenprüfung.

Grundsätzlich gilt, dass wenn ein Azubi während der Ausbildung in der Schule und im Betrieb gute Leistungen erbringt, er/sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen kann.

Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung solltest du am besten so schnell wie möglich stellen - also gleich, nachdem du deine Zwischenprüfungsergebnisse bekommen hast.

In der Regel kannst du dir einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 BBiG sogar auf der Internetseite der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) herunterladen.

Voraussetzungen für den Antrag sind:
1) Notendurchschnitt besser als 2,49 in allen prüfungsrelevanten Berufsschulfächern
Betriebliche Leistungsbewertung besser als 2,49

Dem Antrag beilegen musst du in Kopie:
1) Zeugnis der Berufsschule
2) Leistungszeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
3) Zwischenprüfungsbescheinigung
4) Berichtsheft

In der Regel wird auf dem Antrag auch noch verlangt, dass Berufsschule und Ausbildungsbetrieb die überdurchschnittlichen Leistungen bestätigen.

Leider ist es in der Praxis so, dass manche Betriebe ihre besten Azubis oft ungern gehen lassen. Hier solltest du dich bei Problemen an einen Ausbildungsberater der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) wenden und um Hilfe bitten.

Dann entscheidet die zuständige Stelle über deinen Antrag und du erhältst einen Bescheid. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du gemeinsam mit deiner Gewerkschaft Widerspruch einlegen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Viel Erfolg und liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!