Hi doktor azubi mein vertrag endet Ende Januar aber meine Abschlussprüfung habe ich erst ende Februar. Mein chef möchte mich aber für diesen Monat nicht mehr bezahlen. Ich habe aber von vielen gehört, dass das Ausbildungsverhältnis mit der Abschlussprüfung beendet. und mein chef mich bis dahin beschäftigen und bezahlen muss. Stimmt das?
Liebe Evelyn,
wenn deine Ausbildung laut Ausbildungsvertrag einen Monate vor dem Prüfungstermin endet, gilt dieser Termin auch. Für die Zeit bis zur Prüfung könntest du mit deinem Betrieb eine Vereinbarung über Weiterarbeit treffen. Du musst aber nicht bis zur Prüfung Weiterarbeiten, wenn du es nicht möchtest. Würdest du weiterarbeiten, müsste dein Betrieb dich natürlich weiterhin dafür entlohnen und zwar mit mindestens dem selben Gehalt, was du monatlich im 3. Lehrjahr bekommen hast.
Zum Prüfungstermin muss dein Ausbildungsbetrieb dir in jedem Fall alle Materialien stellen, die Prüfungsgebühr entrichten und so die Prüfung ermöglichen. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, so kannst du eine Verlängerung deines Ausbildungsverhältnisses verlangen - ganz egal, ob du im Februar noch gearbeitet hast oder nicht.
Viel Erfolg für deine Abschlussprüfung! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!