Hallo Dr.Azubi,
alle Mitarbeiter meines Hotels wurden zum 30.06.10 gekündigt, da der GmbH welche mich unter Vertrag genommen hat, vom Hauseigentümer gekündigt wurde. Die Azubis werden von der neuen Geschäftsleitung übernommen. Meine Frage: muss ich den Urlaub der mir für die 7 monate des Jahres zusteht vor dem 30.06. nehmen?
Meine noch-Chefin will mir den Urlaub ausbezahlen, weil sie mich nicht "entbehren" kann.Kann ich mich dagegen wehren? hab Urlaub total nötig.
Uns wurde vor einer Woche bei einer Betriebsversammlung von der Massenkündigung berichtet, hab bis heute aber noch nichts schriftliches bekommen.
Danke in Voraus.
Liebe Lara,
ich würde dir raten, ganz regulär einen Urlaubsantrag zu stellen. Dein Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige soziale (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) oder betriebliche Gründe (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.
Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Du solltest dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum unbedingt schriftlich geben lassen, so hättest du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du den Urlaub auch tatsächlich antreten kannst! Reagiert dein Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund (§22 Berufsbildungsgesetz). In diesem Fall solltest du dich lieber an deine Gewerkschaft wenden und versuchen deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe für dich:
NGG Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 25 35 84, Fax: 069 / 23 78 83, Mail: lbz.jugend-hrs@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Nur wenn dein Arbeitgeber tatsächlich wichtige soziale oder betriebliche Gründe vorweisen kann, warum du bis zum 30.06. keinen Urlaub nehmen kannst, müsste dir dein Urlaubsanspruch ausbezahlt werden.
Wenn du ganz generell noch fragen zur Betriebsübernahme hast, kannst du dich auch an die NGG vor Ort wenden.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!