weihnachten/Silvester

Hallo liebes Team

Ich hab ein kleines Problem mit meinem arbeitgeber. Die letzten beiden Jahre habe ich Weihnachten und Silvester gearbeitet, immer von 17h Abend bis am nächsten morgen um 5-7 Uhr.
Dieses Jahr habe ich meinen Chef gebeten auch mal frei zu haben, zumindest Silvester und einen Tag an Weihnachten. Er hat mich ausgelacht und hat mich für 1.+2. Weihnachtstag sowie für Silvester wieder für 17h bis Ende offen eingeteilt. Kann ich da gar nichts gegen machen?

Danke für eure Antwort und LG
Melanie




Re: weihnachten/Silvester

Liebe Melanie,

gesetzlich gibt es hier leider nur eine klare Regelung für Minderjährige - die dürfen am 25. Dezember und am 1. Januar unter keinen Umständen beschäftigt werden.

Volljährige dürfen in der Gastronomie auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Darüber hinaus gilt für dich als Volljährige, dass du nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten darfst: Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.

Möglicherweise würdest du diese Höchstarbeitszeit durch die Doppelschicht an Weihnachten ja überschreiten und könntest dich deshalb dagegen wehren, an beiden Feiertagen arbeiten zu müssen.

Für sehr viele volljährigen Azubis gilt zudem eine Fünf-Tage-Woche und eine deutlich niedrigere wöchentliche Arbeitszeit, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Bei deiner Gewerkschaft NGG kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.

Ob es darüber hinaus eine tarifvertragliche Regelung zur Arbeit an den Weihnachtsfeiertagen und Silvester gibt, auf die du dich eventuell berufen könntest, müsstest du auch direkt bei deiner Gewerkschaft NGG vor Ort erfragen. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Bürogemeinschaft Bergischland-Niederrhein, Wiesenstraße 70 A/1, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 50 669 50, Fax: 0211 / 50 66 95 19, Mail: region.blnr@ngg.net, Homepage: www.ngg-krefeld-neuss.de/
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!