Ich bin im 1. Ausbildungsjahr und habe lt Auskunft der Geschäftsführung keinen Anspruch auf o.g. Zulagen ist das richtig?
Liebe Annemarie,
viele Azubis erhalten zusätzlich zum Gehalt Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Viele Azubis gehen aber auch leer aus, da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld begründet.
Normalerweise gibt es nur Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn ein Tarifvertrag, den deine Gewerkschaft abgeschlossen hat, dies festlegt. Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast, musst du folgende Punkte überprüfen:
• Lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten.
• Frage bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist!
Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Mittelrhein, Moselring 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 / 91 54 00, Fax: 0261 / 915 40 13, Mail: region.mittelrhein@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!