Hallo!
Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Ausbildung zur Hotelfachfrau und würde gerne wissen ob ich Anspruch auf Weihnachtsgeld habe. Laut Tarifvertrag stehen mir ja 50% eines Monatseinkommens zu, ich bin mir aber nicht sicher ob mein Ausbilder tarifgebunden ist.
Der Betrieb ist Mitglied der DEHOGA, in meinem Arbeitsvertrag steht jedoch nichts zu tarifvertraglichen Regelungen.
Ich habe aber bisher alle Vergütungen so erhalten wie sie im Tarifvertrag für das Hotelgewerbe stehen, auch mein Urlaubsgeld. Ist der Gehaltstarifvertrag denn allgemeinvebindlich, bzw. ist mein Ausbilder verpflichtet nach Tarifvertrag zu zahlen, weil er Mitglied in der DEHOGA ist oder darf er selbst entscheiden ob er mir Weihnachtsgeld zahlt?
Vielen Dank für Ihre Antwort, liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit!
Liebe Franziska,
vielen Dank für deine Anfrage!
In deinem Fall muss ich nochmal Rücksprache mit den Kollegen halten. Ich werde dir aber in den nächsten Tagen Bescheid geben.
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
Liebe Franziska,
mit den Tarifverträgen verhält es sich so: Sie werden in der Regel von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften abgeschlossen. Im Hotelgewerbe sind das die DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Was die Tarifpartner, also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, abschließen, gilt dann rechtsverbindlich für die Mitglieder der jeweiligen Organisationen. Das bedeutet, um einen Rechtsanspruch auf ein tarifliches Weihnachtsgeld zu haben, müsstest du auch Mitglied der NGG werden. Häufig haben die Arbeitgeber jedoch ein Interesse daran, möglichst wenig Gewerkschaftsmitglieder in ihren Betrieben zu haben und weiten freiwillig die Leistungen aus dem Tarifvertrag auf alle Angestellten und Auszubildenden aus, damit du nicht mehr in der Gewerkschaft sein musst, um z.B. Weihnachtsgeld zu erhalten.
Findest du in deinem Ausbildungsvertrag keine Vereinbarung zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, bleibt noch einen etwaiger Anspruch aus Gleichbehandlungsgründen: Wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen, erwächst dir ein Anspruch aus einer so genannten „betrieblichen Übung“ – man könnte auch Gewohnheitsrecht sagen.
Besteht eine solche betriebliche Übung, kannst du deinen Anspruch auch mit Hilfe deiner Gewerkschaft NGG durchsetzen. Hier kannst du dich weiter dazu beraten lassen:
NGG Ruhr (Oberhausen)
Im Lipperfeld 23
46047 Oberhausen
Telefon: 0208-3058230
Mail: region.gemeinschaft-du-ge-mh@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Unter diesem Link findest du weitere Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft neben den Ansprüchen auf tarifliche Leistungen: http://www.ngg.net/unsere_ngg/leistungen_fuer_mitglieder Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben gibt es pauschale Beiträge.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!