Hallo,
hier zu meiner Frage, ich wurde zum 14.03.2009 gekuendigt! Rechtens war es nicht (hab auch mit meinem Ngg Sachbearbeiter darueber gesprochen) aber dieses ewige Mobbing war auch nicht mehr auszuhalten von daher war das nicht so schlimm ... Lieber so, als das meine Nerven noch mehr am Ende sind!
Als Azubi steht einem doch auch Weihnachtsgeld zu?! Wie wird dieses berechnet und ab wann hat man Anspruch? Kann ich dieses einforden, oder nicht?
Vielen dank im vorraus :D
Liebe Jeannette,
das mit der Kündigung tut mir leid - ich drück dir die Daumen, dass du schnell einen neuen Ausbildungsplatz findest!
Nun aber zu deiner Frage: Leider gibt es kein Gesetz, das einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachtsgeld begründet. Normalerweise gibt es nur Weihnachtsgeld, wenn ein Tarifvertrag, den deine Gewerkschaft abgeschlossen hat, dies festlegt. Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, musst du folgende Punkte überprüfen: • Lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zu Weihnachtsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten. • Frage bei deiner Gewerkschaft NGG vor Ort (einen Kontakt findest du unter www.ngg.net/unsere_ngg/vor_ort) nach, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachtsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist!
Findest du hier keine Vereinbarung zum Weihnachtsgeld, bleibt nur noch einen etwaiger Anspruch aus Gleichbehandlungsgründen: Wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen, erwächst dir ein Anspruch aus einer so genannten „betrieblichen Übung“ – man könnte auch Gewohnheitsrecht sagen.
Ich wünsch dir alles Gute für die Zukunft! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!