| Wahlberechtigte (Nach § 60 Abs. 1 BetrVG) im Betrieb | Anzahl der zu wählenden JAV-VertreterInnen |
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5-20 |
1 |
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21-50 |
3 |
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51-150 |
5 |
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151-300 |
7 |
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301-500 |
9 |
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501-700 |
11 |
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701-1000 |
13 |
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über 1000 |
15 |
JAV, das heißt: Jugend- und Auszubildendenvertretung. Das bedeutet: Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wann wird gewählt?
Das steht im Gesetz: Wahlzeitraum für die regelmäßigen JAV-Wahlen ist zwischen 1. Oktober und 30. November. Gewählt wird alle zwei Jahre. Ausnahme: Wenn es eine vorgezogene Neuwahl gegeben hat oder die JAV zum ersten Mal außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde, muss im Oktober/November 2008 nur dann erneut gewählt werden, wenn die JAV bereits länger als ein Jahr im Amt ist.
Aufgaben der JAV
Die JAV kümmert sich darum,
Rechtliche Grundlagen der JAV zur Lösung von Problemen sind
Wie arbeitet die JAV?
JAV-Sitzung
In der regelmässig stattfindenden JAV-Sitzung kommen alle Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen zusammen, um anfallende Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.
Betriebsbegehung
Die JAV hat jederzeit das Recht, Azubis während der Ausbildungszeit aufzusuchen. Übrigens: Auch die Azubis haben das Recht, jederzeit (auch während der Ausbildungszeit) ohne Angabe von Gründen die JAV oder den Betriebsrat aufzusuchen.
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Sie findet vier mal im Jahr statt. Dort wird über die Arbeit der JAV informiert und miteinander über aktuelle Themen diskutiert
Bei weitergehenden Fragen wende dich einfach an die/den LandesjugendsekratärIn in deinem Landesbezirk.