Bis zum Ende der Befristung haben schwangere Arbeitnehmerinnen die gleichen Rechte wie ihre unbefristet beschäftigten Kolleginnen, also z.B. einen Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverboten, Einhaltung der Schutzfristen und einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird allerdings durch eine Schwangerschaft nicht verlängert. Es endet mit dem Ablauf der Befristung.

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