'Mach doch mal was!' - die Aufgaben eines Betriebsrates

  • Vertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber

  • Überwachung der Einhaltung geltendender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

  • Anregungen entgegennehmen und bearbeiten

  • Auskünfte über den Stand der Dinge im Betrieb erteilen

  • Beachtung der besonderen Lage der Schwerbehinderten und sonstiger Schutzbedürftiger im Betrieb

  • Förderung der Eingliederung von ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft

  • Veranlassung zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung